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VISARICHTLINIEN FÜR
TOURISTEN Jeder Besucher von Sri Lanka sollte haben:
- Genügend ausländische Währung im Wert von US $ 15 pro Tag des geplanten
Aufenthalts;
- Ein Rückflugticket oder ausreichende Mittel zum Kauf eines
Rückflugtickets;
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten;
- Ein gültiges Visum zur Wiedereinreise nach Deutschland für nicht-deutsche
Staatsangehörige.
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Deutsche, Östereichische und Schweizer Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt in Sri Lanka mit
einer Dauer von nicht mehr als 30 Tage kein vorheriges Visum. Das Visum wird bei
Einreise am Flughafen in Katunayake in den Reisepass gestempelt. Besuche, die
Sri Lanka für längere Zeiträume besuchen, wenden sich bitte zur Visumserteilung
an die Botschaft.
Ein Ausländer, der Sri Lanka für andere als rein touristische Zwecke
besuchen möchte, benötigt zu diesem Zweck ein vorheriges Visum.
Besucher von Sri Lanka sollten ihr Visum zur Einreise nach Sri Lanka durch
Einsendung ihres Antrags auf dem vorgeschriebenen Formular beantragen. Sie
können das Formular in deutscher Sprache hier herunterladen. Das Formular ist
weiterhin auf Anfrage bei der Botschaft erhältlich. Senden Sie dazu der
Botschaft einen Brief mit ihrer Anfrage sowie einem ausreichend frankierten
Rückumschlag.
Der Antrag sollte enthalten:
-
Ihren Reisepass,
-
Zwei (2) Passfotos neuer Datums in Passgröße;
-
Kontakttelefonnummer und Adresse in Deutschland
-
Falls Sie Zusendung Ihres Reisepasses mit Visum wünschen, legen Sie bitte
dem Antrag einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei oder informieren
Sie die Konsularabteilung, welche Mittel der Rücksendung Sie wünschen. Bitte
beachten Sie, dass Antragssteller die Rücksendung Ihres Reisepasses selbst
organisieren müssen .
Person, die mehr als eine Einreise nach Sri Lanka benötigen, sollten separat
Gründe für solche Wiedereinreisen angeben. Die Visagebühr wird für jede dieser
Wiedereinreisen fällig.
Anträge, die Freigabe aus Colombo benötigen, sowie alle unterstützenden
Dokumente sollten in Englisch abgefasst sein.
Die Gebühren können auf folgendes Konto eingezahlt werden, falls
Sie nicht persönlich bei der Botschaft vorstellig werden.
Deutsche Bank, Berlin
Account No. 2377455
BLZ 100 700 00
Bitte leiten Sie als Nachweis der Einzahlung die Fotokopie des
Banktransfers weiter.
Falls Sie allerdings bei der Botschaft vorstellig werden,
überweisen Sie bitte kein Geld, sondern zahlen Sie bei dem Kassierer der
Botschaft und lassen Sie sich eine Quittung ausstellen.
Bitte senden Sie ihre Bareinzahlung nicht per Post.
Diese Botschaft ist nicht verantwortlich für Bareinzahlungen, die auf dem
Postwege verloren gehen. Schecks werden nicht angenommen.
(A) TOURISTEN aus den folgenden Ländern benötigen KEIN Visum und zahlen keine
Visagebühren, um Sri Lanka bis zu 90 Tagen zu besuchen. Gebühren für Aufenthalte
von mehr als 90 Tagen:
BANGLADESH 30 , SCHWEDEN 30 , MALAYSIA 6 , PHILIPPINEN 36
(B) TOURISTEN aus den folgenden Ländern benötigen kein vorheriges Visum (ein
Visaeintrag wird bei Einreise vorgenommen, der bis 6 Monate durch das CI&E,
Colombo verlängert werden kann),und müssen keine Visagebühren für Aufenthalte
von bis zu 30 Tagen bezahlen. Ein Visum wird nur benötigt, wenn der Aufenthalt
über 30 Tage hinausgeht. Die Botschaft kann Touristenvisa von bis zu 90 Tagen
ausstellen.
():
Gebühren für Aufenthalte, die
über 30 Tage hinausgehen |
Albanien |
8 |
Moldavien |
48 |
Armenien |
42 |
Nepal |
36 |
Australien |
48 |
Neuseeland |
42 |
Azerbeidschan |
36 |
Niederlande |
42 |
Bahrain |
39 |
Norwegen |
40 |
Belgien |
25 |
Österreich |
33 |
Bosnia-Herzegowina |
40 |
Oman |
22 |
Bulgarien |
45 |
Pakistan |
2 |
China |
7 |
Polen |
58 |
Dänemark |
33 |
Portugal |
32 |
Deutschland |
33 |
Quatar |
120 |
Estland |
15 |
Rumänien |
38 |
Finnland |
34 |
Russland |
30 |
Frankreich |
32 |
Saudi Arabien |
63 |
Griechenland |
33 |
Schweiz |
33 |
Großbritannien |
64 |
Slowakei |
24 |
Indien |
5 |
Serbien und Montenegro |
23 |
Indonesien |
34 |
Singapur |
0 |
Iran |
19 |
Slowenien |
39 |
Irland |
20 |
Spanien |
48 |
Israel |
22 |
Südkorea |
60 |
Italien |
42 |
Tajikistan |
95 |
Japan |
30 |
Thailand |
10 |
Kanada |
60 |
Tschechische Republik |
0 |
Kasachstan |
8 |
Türkei |
26 |
Kirgisien |
8 |
Turkmenistan |
50 |
Kroatien |
24 |
Ukraine |
50 |
Kuwait |
13 |
Ungarn |
48 |
Lettland |
13 |
Usbekistan |
95 |
Litauen |
13 |
USA |
222 |
Luxemburg |
32 |
Vereinigte Arabische Emirate |
190
|
Malediven |
46 |
Weißrussland |
25 |
Mazedonien |
65 |
Zypern |
33 |
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Staatsangehörige folgender
Länder benötigen ein Visum vor Einreise nach Sri Lanka und bezahlen die
folgenden Visagebühren: |
Afghanistan |
36 |
Kolumbien |
48 |
Ägypten |
33 |
Kongo |
76 |
Algerien |
35
|
Republik Kongo (früher Zaire) |
26 |
Äthiopien |
50 |
Laos |
30 |
Angola |
54 |
Liberia |
8 |
Argentinien |
30 |
Lesotho |
10 |
Antigua und Bermuda |
8 |
Libanon |
40 |
Autonome
Palästinensergebiete |
10 |
Lybien |
42 |
Bhutan |
25 |
Malta |
46 |
Botswana |
5 |
Madagaskar |
76 |
Brunei |
12 |
Mongolei |
30 |
Brasilien |
90 |
Marokko |
20 |
Burundi |
25 |
Mosambique |
7 |
Chile |
0 |
Myanmar |
25 |
Costa Rica |
3 |
Namibia |
19 |
Republik Côte d`Ivoire |
29 |
Nicaragua |
36 |
Cuba |
19 |
Nigeria |
6 |
Dominikanische
Republik |
3 |
Nord Korea |
36 |
El Salvador |
39 |
Panama |
3 |
Equador |
25 |
Papua Neu Guinea |
22 |
Eritrea |
36 |
Peru |
15 |
Fiji |
39 |
Sambia |
28 |
Gambia |
39 |
Senegal |
19 |
Gabun |
97 |
Simbabwe |
48 |
Georgien |
60 |
Sudan |
75 |
Ghana |
24 |
Südafrika |
52 |
Guyana |
7 |
Syrien |
10 |
Guinea |
85 |
Swasiland |
16 |
Haiti |
2 |
Tansania |
233 |
Honduras |
20 |
Trinidad und Tobago |
18 |
Hong Kong |
3 |
Tunesien |
10 |
Island |
29 |
Uganda |
36 |
Irak |
50 |
Uruguay |
52 |
Jamaika |
0 |
Venezuela |
36 |
Jordanien |
18 |
Vietnam |
54 |
Kamboscha |
25 |
Yemen |
48 |
Kenia |
60 |
Andere Länder |
8 |
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VISAFORMULARE
Touristen, die sich mehr als 30 Tage in Sri Lanka aufhalten,
können ihre Visa durch das Department of Immigration & Emigration in folgender
Adresse verlängern lassen:
Department of Immigration and Emigration
No.14, Ananda Rajakaruna Mawatha
Colombo 10
Sri Lanka
Tel No. 94-11-5333365, 5333162
Fax No. 94-11-5678595
Mobile No. 95-77-7846760
Dabei werden z.Zt. (Oktober 2006) folgende Steuern und
Gebühren fällig: |
Steuern: LKR 10,000 |
Gebühren: LKR 5,000 |
Gesamt: LKR 15,000 |
Langzeitaufenthalt
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger, deren
Ehepartner Staatsbürger Sri Lankas ist, können zum Zwecke eines
Langzeitaufenthalts ohne Visum nach Sri Lanka einreisen. Bei Einreise erhalten
sie ein Touristenvisum, das vom Controller of Immigration und Emigration in ein
Residence Visa umgewandelt werden kann. Diese Aufenthaltsgenehmigung hat eine
Laufzeit von 2 Jahren und kann unter Vorliegen von bestimmten Bedingungen um 5
Jahre verlängert werden. Anschließend ist der Erwerb der srilankischen
Staatsbürgerschaft möglich. Für nähere Informationen und zu Gebühren wenden Sie
sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft.
VISARICHTLINIEN FÜR
INVESTOREN & GESCHÄFTSLEUTE
Alle Personen, die nicht ausschließlich zum Zwecke des Tourismus nach Sri
Lanka reisen, benötigen zu diesem Zweck ein Visu, dass bereits vor der Einreise
ausgestellt sein muss. Personen, die unter diese Kategorie fallen, können bei
dieser Botschaft ein Visum, das bis zu ein Monat gültig ist, oder eien
Einreiseeintrag erwerben.
Anträge sollten die Gegenstände wie in 1-3 dargestellt umfassen, sowie einen
Brief oder Dokument, in dem die Dienste des Antragstellers angefordert werden.
Dieser Brief kann von einer staatlichen Institution, einer Regierungsstelle,
BOISL oder einem bekannten Unternehmen in Srei Lanka sein.
Zukünftige Investoren seien darauf hingewiesen, dass diese Botschaften ihnen
gerne mit Rat und Tat zur Seite steht, falls sie das erwähnte Dokument nicht
besitzen.
Gebühren: Anwendbar wie in 2.1 (A), (B); oder (C).
Verlängerungen von Visa können nur beim Department of Immigration and
Emigrations, Colombo 1, Sri Lanka erfolgen-
N.B.: Geschäftsleute, die Sri Lanka besuchen wollen, um Geuda
Edelsteine zu erwerben, sollten der Botschaft den Nachweis vorlegen, dass
sie ein Minimum von US$ 10,000 als Einlage in ein External Rupee Account
im Geuda Center, Ratnapura Branch, Bank of Ceylon hinterlegt haben. Bitte nehmen
Sie zur Kenntnis, dass Personen, die zu dieser Kategorie gehören, sich innerhalb
von drei (3) Tagen nach Einreise beim Geuda Trading Center, Ratnapura,
anzumelden haben.
VISARICHTLIEN FÜR
JOURNALISTEN
UND TV/FILM CREWS
Journalisten, sowohl von Druck- als auch elektronischen Medien, und TV & Film
Crews benötigen gültige Visa vor ihrer Einreise nach Sri Lanka.
Antragsteller unter dieser Kategorie sollten zur Kenntnis nehmen, dass für
die Ausstellung ihrer Visa die Freigabe aus Colombo angefordert werden muss.
Anträge sollten aus diesem Grund wenigstens EINEN MONAT vor der geplanten
Einreise eingereicht werden. Antragsteller sollten die folgenden Dokumente
beibringen:
- Antrag mit Details des Reisepasses und Reisepass;
- Details über frühere journalistische Aktivitäten in Sri Lanka, falls
vorhanden;
- Zweck des Aufenthalts;
- Details der Ansprechpartner, die der Antragsteller ansprechen oder
interviewen will..
TV/Film Crews sollten die Orte, die zu besuchen Sie vorhaben, sowie eine
Kurzfassung ihres Filmskriot angeben, um die Nützlichkeit des Projekts für Sri
Lanka überprüfen zu können. Details von Agenturen und Institutionen, die bei dem
Projekt Unterstützung leisten, würden als weitere Information in Unterstützung
dieser Bewerbung betrachtet.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie, falls Sie fotographische Ausrüstung
nach Sri Lanka mitnehmen, zusammen mit Ihrem Antrag eine Liste dieser Ausrüstung
zur Verfügung stellen müssen. Um die Zollabfertigung im Bandaranaike
International Airport zu erleichtern, sind einreisende Medienvertreter gehalten,
sich ein temporäres Importdokument, das als Carnet' bekannt ist, für
professionelle Kameras und Medienausrüstung ausstellen zu lassen, die sie ins
Land einführen wollen. Journalisten oder Crew sollten ebenfalls eine
Bankgarantie, die die Gesamtkosten der Ausrüstung deckt und beim srilankischen
Zoll hinterlegt wird, bei sich führen.
Gebühren: Anwendbar wie in 2.1 (A); (B); oder (C).
VISARICHTLINIEN FÜR
STUDENTEN
UND ZUR ARBEITSAUFNAME
Visa für Studenten oder Arbeitssuchenden in Sri Lanka werden nur nach
Genehmigung durch die für Immigration und Emigration zuständigen Behörden in
Colombo, Sri Lanka ausgestellt.
Anträge für Visa für Studenten bzw. zur Arbeitsaufnahme sollten daher bei der
Botschaft wenigstens 6 Wochen im Voraus eingereicht werden. Vorherige Zustimmung
durch CI&E Colombo, Sri Lanka, hat der Antragssteller selbst einzuholen und an
die Botschaft weiterzuleiten.
Visaanträge sollten einschließen:
(A) STUDIUM: Einen Brief der betreffenden Bildungsinstitution in Sri
Lanka, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller für einen Studiengang/Kurs
angenommen wurde. Antragstellern wird ebenfalls geraten, ihre Schule /
Universität darum zu bitten, dass diese sich bei der für Emigration und
Immigration zuständigen Behörde für eine schnelle Bearbeitung und Zusendung der
Visa an die Botschaft einsetzt.
(B) Arbeitsaufnahme: Ein Ausländer, der zum Zwecke der Arbeitsaufnahme
nach Sri Lanka einzureisen wünscht, sollte seinen zukünftigen Arbeitgeber in Sri
Lanka auffordern, für die Einreise und Arbeitsaufnahme die Genehmigung des
Controller of Immigration & Emigration einzuholen. Visa dieser Kategorie werden
nur nach Freigabe durch den Controller of Immigration & Emigration ausgestellt.
Gebühren: Anwendbar wie in 2.1 (A), (B),oder (C)
Transitvisa werden von den diplomatischen Missionen für
Touristen ausgestellt, die in Sri Lanka einreisen und nach einem kurzen
Aufenthalt mit einem anderen Transportmittel als zu Einreise genutzt wurde,
ausreisen wollen. Double-Entry Visa werden ausgestellt, um Einreisenden einen
Kurzaufenthalt in anderen Ländern während ihres Aufenthalts in Sri Lanka zu
ermöglichen. Visa für mehrfache Einreise werden für Touristen normalerweise
nicht ausgestellt. Die Visagebühren belaufen sich auf den Betrag, der für einen
Staatsbürger von Sri Lanka für die Einreise in das Land des Einreisenden fällig
würde.
Stand: Oktober 2006
Quelle: Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik
Sri Lanka, Niklasstr. 19,
14163 Berlin, Tel. 030 - 80 90 97 49, Fax 030 - 80 90 97 57,
[email protected]
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